FACHGEBIETE und Textsorten
RECHT (Straf- und Zivilrecht):
Sehr gute Kenntnisse des italienischen und deutschen Rechtssystems sind für die Arbeit mit juristischen Texten unerlässlich. Sie sichern das einwandfreie Verständnis des Ausgangstextes auf allen Ebenen und eine professionelle Übertragung in die Zielsprache.
WIRTSCHAFT / Banken- und Versicherungswesen:
Das Fachgebiet Wirtschaft ist umfangreich und oft länderspezifisch geprägt. Für Übersetzungen auf diesem Gebiet sind fundierte Fachkenntnisse und Erfahrung unerlässlich.
TECHNIK:
Um Texte mit kompliziertem technischen Inhalt fachgerecht übersetzen zu können, wird zunächst die Fachterminologie geklärt und in Zweifelsfällen mit dem Kunden abgesprochen. Die so entstehenden Glossare werden professionell verwaltet, bei Folgeaufträgen wieder verwendet und ständig gepflegt.
BEGLAUBIGUNGEN:
Übersetzungen für Ämter und Behörden sowie zur Einreichung bei Gericht müssen häufig beglaubigt werden, wozu nur ermächtigte, vereidigte oder öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer befugt sind.
RECHT (Straf- und Zivilrecht):
- Verträge
- Anwaltliche Schriftsätze
- Urteile
- Klagschriften
- Gutachten
- Gesetzestexte
- Vollmachten
- Urkunden
- Strafbefehle
- Anklageschriften
- u.v.m.
Sehr gute Kenntnisse des italienischen und deutschen Rechtssystems sind für die Arbeit mit juristischen Texten unerlässlich. Sie sichern das einwandfreie Verständnis des Ausgangstextes auf allen Ebenen und eine professionelle Übertragung in die Zielsprache.
WIRTSCHAFT / Banken- und Versicherungswesen:
- Geschäftsberichte
- Bilanzen
- Versicherungsbedingungen
- Bürgschafts- und Kreditverträge
- Ausschreibungsunterlagen
Das Fachgebiet Wirtschaft ist umfangreich und oft länderspezifisch geprägt. Für Übersetzungen auf diesem Gebiet sind fundierte Fachkenntnisse und Erfahrung unerlässlich.
TECHNIK:
- Erneuerbare Energien
- Maschinen- und Anlagenbau
- Bedienungsanleitungen
Um Texte mit kompliziertem technischen Inhalt fachgerecht übersetzen zu können, wird zunächst die Fachterminologie geklärt und in Zweifelsfällen mit dem Kunden abgesprochen. Die so entstehenden Glossare werden professionell verwaltet, bei Folgeaufträgen wieder verwendet und ständig gepflegt.
BEGLAUBIGUNGEN:
Übersetzungen für Ämter und Behörden sowie zur Einreichung bei Gericht müssen häufig beglaubigt werden, wozu nur ermächtigte, vereidigte oder öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer befugt sind.